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Corona

Alle Informationen im Zusammenhang mit Corona finden Sie hier.

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Corona

 

Rückgabe von Schülermonatskarten für Februar 2021

Der Verkehrsverbund naldo hat eine Pressemitteilung zur Rückgabe von Schülermonatskarten für den Monat Februar herausgegeben.

 

Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien

Informationen des Kultusministeriums zum Ablauf ab dem 11.Januar 2021 finden Sie in diesem Schreiben und auf der Webseite des Ministeriums.

Bis zum 29.Januar findet kein Präsenzunterricht für die Klassen 5 bis Kursstufe 2 statt. Es gibt eine Notbetreuung für die Klassenstufen 5 bis 7.

Die Kursstufen 1 und 2 schreiben Klausuren gemäß dem ausgeteilten Plan.

 

Übersicht über Verstärkerfahrten

Wegen der Corona-Pandemie werden derzeit im Schülerverkehr zusätzliche Busse eingesetzt. Eine Übersicht über diese Verstärkerfahrten für den Zollernalbkreis finden Sie hier.

 

Zum Umgang mit der Corona-Pandemie im Schulbetrieb

 

Hinweise zu den verschärften coronabedingten Regelungen

Seit Freitag 16.10.2020 (mit Ergänzungen vom  21.10.2020) gilt die neue Coronaverordnung des Landes BadenWürttemberg für Schulen. Außerdem wurde die kritische Marke der landesweiten 7-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100 000 Einwohner erreicht. Bis dieser Wert unterschritten wird, gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Hygienevorgaben folgende Regelungen:

  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nun auch in den Unterrichtsräumen während des Unterrichts und in den Pausen verpflichtend zu tragen.

Ausnahmen:

  • fachpraktischer Sport- und Musikunterricht
  • bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken)
  • Pausenzeiten: Solange die Personen sich außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten 
  • in den Zwischen- und Abschlussprüfungen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann

Weiterhin gelten folgende Regelungen:

  • Erwachsene Personen (Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Handwerker), die eine ärztliche Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung haben, dürfen das Schulgelände nicht mehr betreten. Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler!
  • Mindestens alle 20 Minuten sind die Unterrichtsräume zu lüften. (Deshalb sollten alle an ausreichend warme Kleidung denken!)
  • Außerunterrichtliche Veranstaltungen dürfen nicht mehr durchgeführt werden.
  • Schülerinnen und Schüler, deren Eltern nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies den Klassenlehrern formlos mitteilen. Diese Schülerinnen und Schüler werden im Fernlernunterricht beschult. Für diese Schülerinnen und Schüler bzw. für den Fall, dass es wieder zu einer Schulschließung kommen wird, gilt, dass ab diesem Schuljahr alle Inhalte, die im Fernlernunterricht vermittelt werden, zählen. D.h. auch über diese Inhalte werden Leistungsfeststellungen erfolgen, die in die Notengebung mit einfließen.

 

 

Hier finden Sie verlinkte Informationen:

Hygieneplan Gymnasium Haigerloch (November 2020)

Coronaverordnung Schulen (Ministerium für Kultus und Unterricht, 8.12.2020)

Handreichung Maskenpflicht (Ministerium für Kultus und Unterricht, 15.10.2020)

Aktualisierte Hygienehinweise (Ministerium für Kultus und Unterricht, 15.10.2020)

Lüftungshinweise (Bundesumweltamt)

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen (Landesgesundheitsamt)

Liste Gesundheitsämter

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