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Regelungen für das Fernbleiben vom Unterricht – in der Oberstufe

Das Entschuldigungsverfahren in der Oberstufe basiert auf einem Fehlzeitenblatt, das von den Schülerinnen und Schülern geführt werden muss. Im Folgenden findet sich das Anschreiben, das die Schülerinnen und Schüler zu diesem Thema erhalten:

Liebe Schülerinnen und Schüler, um Euch und uns unnötigen Ärger und Unannehmlichkeiten zu ersparen, findet Ihr im Folgenden die „Gebrauchsanleitung zur korrekten Handhabung des Fehlzeitenblattes“.

Eure Schulleitung

  • Jedes Fehlen ist schriftlich in Form eines Geschäftsbriefes zu entschuldigen. Die Entschuldigung ist nur dem Tutor/der Tutorin abzugeben. Der Tutor zeichnet dies auf dem Fehlzeitenblatt ab. Bei mehrtägigem Fehlen muss spätestens am 3. Fehltag eine schrift­liche Entschuldigung vorliegen (§2 SchulbesuchsVO).

  • Fehlt ein Schüler an einem Tag, an dem eine Klausur geschrieben oder eine GFS gehalten wird, muss die Fachlehrkraft rechtzeitig (z.B. telefonisch über das Sekretariat) darüber infor­miert werden.

  • Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 10 Tagen kann der Tutor die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.

  • Bei häufigem Fehlen mit unakzeptabler Begründung oder bei Verdacht auf strategisches Fehlen sollte dies die Fachlehrkraft mit dem Schüler besprechen. In Absprache mit dem Tutor und der Schulleitung kann bei auffällig häufigen Erkrankungen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses eingefordert werden (§2 der SchulbesuchsVO).

  • Jeder Schüler trägt seine Abwesenheit und deren Begründung bis zu einem Tag stunden­weise, ansonsten tageweise, ein. Alle schriftlichen Entschuldigungen werden beim Tutor abgegeben, der den Erhalt abzeichnet. Erst danach zeichnet die Fachlehrkraft ab.

  • Die Fachlehrkraft markiert eine akzeptierte Entschuldigung mit einem x e, eine nicht akzeptierte oder fehlende Entschuldigung mit einem x im Kurstagebuch.

  • Der Schüler hat dafür zu sorgen, dass die Lehrkräfte unmittelbar nach dem Ende der Abwesen­heit auf dem Fehlzeitenblatt abzeichnen.

  • Beurlaubungen – insbesondere für Fahrprüfungen – müssen frühzeitig im Voraus beantragt werden. An Tagen, an denen eine Klausur geschrieben wird, werden keine Beurlaubungen für Fahrprüfungen erteilt.

  • Jeder Schüler ist für das ordnungsgemäße Führen des Fehlzeitenblatts selbst verantwortlich und muss es bei Bedarf vorzeigen. Er muss es zu den angekündigten Terminen beim Tutor abgeben.

  • Ist das Fehlzeitenblatt voll, muss der Schüler sich über den Tutor ein neues ausgeben lassen, ggf. erfolgt ein Beratungsgespräch. Die Fehlzeitenblätter werden vom Tutor archiviert.

  • Nur von der Schule abgestempelte Formblätter sind zur Entschuldigung zugelassen.

  • Verliert der Schüler das Fehlzeitenblatt, muss er beim Tutor ein neues Blatt erbitten. Es liegt in seiner eigenen Verantwortung, alle Fehlzeiten über die Kurstagebücher der Fachlehrkräfte zu rekonstruieren und nochmals alle Unterschriften zu sammeln.

  • Wenn Schüler, statt am regulären Unterricht teilzunehmen, für eine andere schulische Veranstaltung (z.B. Klausur, Exkursion, ...) freigestellt sind, so tragen sie dies zur Kontrolle ebenfalls ins Fehlzeitenblatt unten ein. Sollten sie bei dieser Veranstaltung fehlen, muss die für diese Veranstaltung verantwortliche Lehrkraft die Abwesenheit mittels einer schriftlichen Information dem Tutor ins Fach legen. Die Schüler müssen in diesem Fall ihr Fehlen in ihrem Fehlzeitenblatt oben aufführen.

  • Der Tutor sammelt die Fehlzeitenlisten rechtzeitig vor der Zeugniskonferenz ein und ermittelt ggf. nach Rücksprache mit den Fachlehrkräften die unentschuldigten Fehlzeiten.

  • Häufige unentschuldigte Fehlzeiten werden in einem Zeugniseintrag aufgeführt (siehe Notenbildungsverordnung, §6 (4)).