Info für Eltern
Abmeldung vom Religionsunterricht
Mit 14 Jahren sind SchülerInnen religionsmündig (Schulgesetz, § 100). Sie können sich folglich aus Gewissensgründen vom Religionsunterricht abmelden. Jüngere können nur auf Antrag ihrer Eltern aus dem Religionsunterricht austreten.
Informationen und Formulare zu Schulpflicht, Krankmeldung und Beurlaubung
Versetzungsordnung
Hier finden Sie die aktuelle Versetzungsordnung für Gymnasien.
Weitere Links - Infos (nicht nur) für Eltern
- Seite des Landeselterbeirats - www.leb-bw.de
- Arbeitskreis der Elternbeiräte der Gymnasien im Regierungsbezirk Tübingen - http://www.arge-tuebingen.de
- Schüleraustausch Baden-Württemberg - http://www.schueleraustausch-bw.de/home/
- Schüleraustausch - Gasteltern werden: Inspiration fürs Familienleben - http://www.afs.de/gastfamilie.html






